Karlsruhe – Für mögliche Impfschäden nach einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 haften nicht die impfenden Ärzte. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Az. III ZR 180/24). Die Verantwortung für etwaige Aufklärungs- oder Behandlungsfehler treffe grundsätzlich den Staat, urteilte der dritte Zivilsenat in…[weiter lesen]