Stephan Brandner: Bundesverwaltungsgericht stellt klar: Verfehlung der Programmvielfalt führt zur Verfassungswidrigkeit

AfD – Alternative für Deutschland [Newsroom]

Berlin (ots) – Das Bundesverwaltungsgericht urteilte heute, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags dann mit dem Verfassungsrecht nicht mehr in Einklang stehe, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die … Lesen Sie hier weiter…

Original-Content von: AfD – Alternative für Deutschland, übermittelt durch news aktuell