AfD – Alternative für Deutschland [Newsroom]
Berlin (ots) – Das Bundesverwaltungsgericht urteilte heute, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags dann mit dem Verfassungsrecht nicht mehr in Einklang stehe, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die … Lesen Sie hier weiter…
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