Hannover – Eine Anästhesistin der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), die in Teilzeit arbeitet, muss Überstundenzuschläge für geleistete Mehrarbeit bekommen. Das hat das Arbeitsgerichts Hannover am 15. Oktober entschieden (Az.: 8 Ca 249/25 Ö). Ihr stehen damit 253,82 Euro aus dem Zeitraum Januar 2024 bis August 2024 zu, wie ein Gerichtssprecher…[weiter lesen]