Karlsruhe – Die Diakonie hatte eine Bewerberin wegen ihrer Konfessionslosigkeit nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und war vom Bundesarbeitsgericht (BAG) zu einer Entschädigungszahlung verpflichtet worden. Dagegen zog der kirchliche Arbeitgeber vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Der Zweite Senat hob das Urteil der Arbeitsrichter…[weiter lesen]
