Karlsruhe – Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat die umstrittenen Triage-Regelungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für nichtig erklärt und damit die Therapiefreiheit und ärztliche Berufsfreiheit gestärkt. 14 Ärztinnen und Ärzte aus der Notfall- und Intensivmedizin hatten die Verfassungsbeschwerde vor rund zwei…[weiter lesen]
