AOKen erproben elektronische Verordnung für orthopädische Hilfsmittel

Dortmund – Der Gesetzgeber will, dass Sanitätshäuser, orthopädietechnische Werkstätten, Hörakustiker und Augenoptiker bis zum 1. Juli 2027 elektronische Verordnungen (E-Verordnungen) von Hilfsmitteln verarbeiten können. Um das Verfahren zu testen, beteiligen sich der AOK… [weiter lesen]