Die Bundeswahlleiterin [Newsroom]
Wiesbaden (ots) – Bis zum 19. Mai 2024 können im Ausland lebende Deutsche sowie in Deutschland lebende Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), die hier wählen wollen, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis … Lesen Sie hier weiter…
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