Berlin – Im Krankenhausreformgesetz ist eine Rechtsverordnung vorgesehen, die zeitnah die Vorgaben der Leistungsgruppen – das Kernstück der Reform – definieren soll. Die Bundesländer warten derzeit auf die Angaben in der Verordnung, um ihre Krankenhausplanung nach den Regeln der Krankenhausreform starten zu können. Diese Verordnung könnte…[weiter lesen]