Potsdam – Das Verfassungsgericht Brandenburg hat die Coronaregeln zur Maskenpflicht aus dem Jahr 2020 bestätigt, aber die Einschränkung für Versammlungen für nichtig erklärt. Das teilte das Verfassungsgericht nach einer Entscheidung vom vergangenen Freitag mit (Az.: 45/20). Die Richter erklärten, die mit der Maskenpflicht verbundenen Einschränkungen…[weiter lesen]