Keine Entgeltfortzahlung bei Krankheit nach Tätowierung

Kiel – Wer sich tätowieren lässt, erhält bei Komplikationen keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Das entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein und bestätigte damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg (2 Ca 278/24). Die als Pflegehilfskraft beschäftigte Klägerin habe sich am Unterarm tätowieren lassen, erklärte das Gericht. In…[weiter lesen]