Karlsruhe – Wenn ein Arzt von einem Patienten ein Grundstück erbt, ist diese Zuwendung nicht deshalb unwirksam, weil sie gegen die Berufsordnung für Ärzte verstößt. Das hat der unter anderem für das Erbrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe entschieden ((Az. IV ZR 93/24). Im konkreten Fall hatte ein Mann seinem…[weiter lesen]