Einheitlicher Bewertungsmaßstab berücksichtigt künftig explizit die Altersgruppe der Heranwachsenden

Berlin – Ab Oktober diesen Jahres regelt der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) explizit die Abrechnung von Untersuchungen und Behandlungen bei 18- bis 20-jährigen Patienten durch Kinder- und Jugendmediziner.  Hintergrund ist, dass Kinder- und Jugendmediziner nach der (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (BÄK) neben Säuglingen,…[weiter lesen]