Das Verwaltungsgericht Münster hat mit Urteil vom 07. Juli 2025 (Az.: 3 K 910/23, nicht rechtskräftig) entschieden, dass Jagderlaubnisscheininhaber keine Hundesteuerermäßigung erhalten.
Rauhaardackel als Jagdhund – Stadt verweigert Steuerrabatt
Die Klägerin hatte 2018 bei der Stadt Münster einen zweiten Hund angemeldet, einen speziell für die Jagd ausgebildeten Rauhaardackel. Mit dem Hinweis auf den jagdlichen Einsatz ihres Hundes beantragte sie eine Reduzierung der Hundesteuer. Z …