Sozialgericht untersagt Teleclinic Teile des Geschäftsmodells

Berlin – Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat vor Gericht einen Teilerfolg im Prozess gegen den Telemedizinanbieter Teleclinic errungen. Das Sozialgericht München hat in erster Instanz wesentliche Teile des Geschäftsmodells und der Vergütungsstruktur untersagt, sofern es innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung stattfindet. So…[weiter lesen]