Apothekerkammer Nordrhein [Newsroom]
Karlsruhe (ots) – Einmal mehr mussten sich Deutschlands höchste Zivilrichter mit der Frage beschäftigen, welche Formen der Werbung von ausländischen Arzneimittelversendern mit Rabatten und Boni zulässig sind und welche nicht. Einig waren sich … Lesen Sie hier weiter…
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