Krankenhausreform: Neuer Gesetzentwurf setzt auf Vertrauen in die Länder

Berlin – Die Krankenhausreform soll „praxistauglicher“ und ihre Umsetzung „gangbarer“ gemacht werden. Übersetzt bedeutet das, die Länder erhalten deutlich mehr Ausnahmen und mehr Zeit, die Reform umzusetzen. Zudem ist eine Anpassung der mindestens benötigten Höhe der Liquiditätsreserve im Gesundheitsfonds sowie weitere Entlastungen der Krankenhäuser…[weiter lesen]