Berlin – Die erstmalige Vereinbarung eines vertraulichen Erstattungsbetrags für den GLP1- und GIP-Rezeptoragonisten Tirzepatid führt zu bisher ungeklärten Fragen bei der Verordnung. Ob Ärzte aufgrund des nicht einsehbaren Preises mit einem erhöhten Regressrisiko rechnen müssen, wird von Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und gesetzlicher…[weiter lesen]