490.000 Euro: Regress wegen Unterschriftenstempels bestätigt

Kassel – Für eine Verordnung ist vor den Zeiten elektronischer Signaturen zwingend eine persönliche Unterschrift des Arztes erforderlich gewesen. Ein Unterschriftenstempel war nicht ausreichend. Das hat der für Vertragsarztrecht zuständige 6. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) gestern entschieden (Az.: B 6 KA 9/24 R). Der betroffene Mediziner muss…[weiter lesen]