Berlin – Eine persönliche Unterschrift ist eine zwingende Voraussetzung für eine rechtsgültige Verordnung. Das hat gestern das Bundessozialgericht (BSG) klargestellt (Az.: B 6 KA 9/24 R). Der Unterschriftenstempel, den ein Kardiologe bei seinen Sprechstundenbedarfsverordnungen eingesetzt hatte, kann diesen jetzt 1,245 Millionen Euro kosten. In einem…[weiter lesen]