Bundesrat: Brandenburg erhält Mehrheit für Rettungsdienstreform

Berlin/Potsdam – Rettungswagen sollten Patienten künftig auch in ambulante Versorgungsstrukturen – also zum Beispiel zu einer Bereitschaftspraxis der Kassenärztlichen Vereinigung – transportieren dürfen. Die medizinische Behandlung durch den Rettungsdienst vor Ort sollte künftig abgerechnet werden können. Ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung…[weiter lesen]