Berlin – Zur Diagnose der koronaren Herzkrankheit darf eine Phonokardiografie weder ambulant noch stationär zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Hintergrund ist eine Auswertung des aktuellen Standes des medizinischen Wissens durch das Institut für Qualität und…[weiter lesen]