Berlin – Die Pauschalen für die Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) bleiben vorerst bestehen. Mögliche Anpassungen kommen frühestens Anfang Oktober diesen Jahres. Das teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit. Ärzte und Psychotherapeuten können daher im dritten Quartal weiterhin die drei Gebührenordnungspositionen (GOP) für…[weiter lesen]