Kasse muss nach Magenverkleinerung nicht automatisch für Hautstraffung zahlen

Kassel – Die Kostenübernahme für eine Magenverkleinerung führt nicht automatisch dazu, dass die Krankenkasse später auch die Kosten für eine Straffung der Bauchdecke oder der Brust übernehmen muss. Das muss sie nur im Einzelfall aus medizinischen Gründen, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss…[weiter lesen]